WAS IST EINE SPRUNGINNOVATION?

Eine Sprunginnovation ist eine Innovation, die unser Leben nachhaltig zum Besseren verändert. Sie kann einen komplett neuen Markt erschaffen, einen existierenden Markt so grundlegend verändern, dass ein völlig neues Ökosystem entsteht, oder ein massives technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen.

Die Bandbreite deutscher Sprunginnovationen reicht von Radio und Fernsehen über Aspirin und Elektronenmikroskop bis zum Automobil. Sprunginnovationen, die heute unser Leben prägen – wie das Internet oder das Smartphone – stammen dagegen nicht aus Deutschland.

Gibt es inhaltliche Fokusthemen oder sind alle Themenfelder gleichermaßen relevant?

Bei der Wahl unserer Themenfelder sind wir offen, solange sie auf unseren humanistischen europäischen Werten basieren und nicht-militärisch sind. Potenzial für Sprunginnovationen bieten alle wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Beispiele finden Sie unter unseren Projekten und alle weiteren Informationen unter Projekt einreichen.

Wie definiert sich die SPRIND?

Die SPRIND versteht sich als Inkubator für Sprunginnovationen in Deutschland und Europa. Sie identifiziert, validiert, finanziert und betreut Projekte bzw. Vorhaben, die das Potential für Sprunginnovation aufweisen. Im Gegensatz zu reinen Forschungsfinanziererungen will die SPRIND neue marktfähige Produkte, Technologien, Geschäftsmodelle und/oder Dienstleistungen unterstützen, die das Leben möglichst vieler Menschen nachhaltig verbessern. Der Fokus liegt auf einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert. Dieser Mehrwert umfasst insbesondere große volkswirtschaftliche Wertschöpfungspotentiale sowie die Lösung bedeutender technologischer, sozialer oder ökologischer Probleme.

Was zeichnet die SPRIND aus und an wen richtet sie sich?

Die SPRIND zeichnet sich durch ihren Fokus auf Innovationen mit Sprunginnovationspotential aus, die große technologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen adressieren. Ihre Zielgruppe sind insbesondere Innovator:innen und Projektteams, die bereit sind, hohe Risiken einzugehen, um ihre Innovationen erfolgreich in Richtung Marktfähigkeit zu entwickeln. Die SPRIND fokussiert sich auf Projekte, die mangels Marktreife häufig noch zu risikoreich sind, um am privaten Kapitalmarkt Finanzierungen zu erhalten.

Wie bewertet die SPRIND das Innovationspotential eines Projekts?

Um das Potential einer Sprunginnovation zu ermitteln, hat die SPRIND einen tiefgehenden Analyse-, Bewertungs- und Auswahlprozess erarbeitet und etabliert. Entlang spezifischer Kriterien und Parameter durchlaufen sämtliche Projekteinreichungen und Projekte denselben Prozess, der zu einer ganzheitlichen Bewertung der technologischen Basis und des unternehmerischen Potentials führt. Die Kriterien sind in sieben übergeordnete Kategorien aufgeteilt:

• Veränderungspotential im Produkt- und Dienstleistungsmarkt • gesamtwirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nutzen • Chancen- und Risikenprofil des Vorhabens • Positionierung Schnittstelle Forschung & Wirtschaft • Ressourcen der Einreicher:innen und ihrer Teams • Art der Innovation • Social Development Goals

Die Bewertung wird mit internen und externen Konsultationen und Beurteilungen ermittelt.

Was ist das Ziel einer Validierung?

Eine Validierung dient dazu, das Sprunginnovationspotential eines Projekts zu überprüfen. Hierbei werden insbesondere technische und wissenschaftliche Aspekte validiert. Sie helfen der SPRIND, Optionen der möglichen Anschlussfinanzierung oder -förderung zu evaluieren.

Welche Technologiereifegrade (TRL) sind für die SPRIND interessant?

Bei Projekten und Technologien orientiert sich die SPRIND an den sogenannten Technology Readiness Levels (TRL). Die TRLs geben an, ob eine Technologie noch in der Grundlageforschung (TRL 0-2) steckt oder bereits einen vollständigen Produktstatus (TRL 9) erlangt hat. Die SPRIND konzentriert sich grundsätzlich auf die TRLs 3 bis 7, also zwischen experimenteller Machbarkeit und marktfähigem Prototyp.

Wie reiche ich mein Projekt ein?

Alle wichtigen Informationen finden Sie unter Projekt einreichen.

Zur Einreichung Ihres Projektes nutzen Sie bitte das Einreichungsformular.

Wie entscheidet die SPRIND, ob und welche Challenge gestartet wird?

Die SPRIND Challenges versammeln visionäre Teams, die an radikal neuen Lösungen arbeiten. Das Ziel: im Wettbewerb den besten Weg zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit finden. Die Themen für die SPRIND-Challenges entstehen durch gezielte interne Betrachtungen und externe Konsultationen. Die SPRIND setzt sich ambitionierte Innovationsziele und die Passgenauigkeit des Themas wird hierbei stets mit der Mission der SPRIND abgeglichen. Die endgültige Entscheidung über ein Thema trifft das interne Projektgremium und der Aufsichtsrat der SPRIND. Hast auch Du eine Idee für eine neue Challenge? Schicke sie uns gerne an challenge@sprind.org.

Warum hat SPRIND keine Förderrichtlinien?

SPRIND ist kein Fördermittelgeber und besitzt deshalb keine Förderrichtlinien. Förderrichtlinien erfordern ein Standardprogramm, nach dessen Vorgaben etwaige Förderungen gewährt werden. SPRIND hingegen ist ein neuartiges Instrument und verfolgt das Ziel, potentielle Sprunginnovationen zu identifizieren und zu unterstützen. Dies erfordert, vom Standard abzuweichen und individuelle Antworten und Lösungen auf Fragestellungen und Probleme zu erhalten.

Wie groß ist das Gesamtbudget von SPRIND?

Für die Anlaufphase von 2019 bis 2022 wird mit Mitteln in Höhe von mindestens 151 Mio. Euro kalkuliert. Die Agentur wird zunächst befristet als Experimentierphase für eine Laufzeit von zehn Jahren geplant. Für diese zehnjährige Laufzeit (ab 2019) wird mit einem Budget von insgesamt rund 1 Mrd. Euro gerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

Finanziert die SPRIND nur Projekte in Deutschland?

Die SPRIND handelt mit dem gesetzlich festgeschriebenen Ziel, dass durch neue hochinnovative Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen neue Wertschöpfung entsteht, insbesondere in Deutschland und den EFTA-Staaten. Deshalb liegt der Fokus der SPRIND primär auf der Förderung und Finanzierung von Projekten mit Sprunginnovationspotential in Deutschland und den EFTA-Staaten. In Ausnahmefällen kann die SPRIND auch außerhalb dieser Regionen tätig werden, zum Beispiel im Rahmen der SPRIND-Innovationswettbewerbe (Challenges und Funken).

Wer trifft die Investmententscheidungen bei der SPRIND?

Die Entscheidung über mögliche Unterstützungen trifft ein Projektgremium aus erfahrenen Innovationsmanager:innen, die den Analyse-, Bewertungs- und Auswahlprozess begleiten, sowie der Geschäftsführung der SPRIND.

Welche Finanzierungsinstrumente bietet die SPRIND an?

Seit dem SPRIND-Freiheitsgesetz stehen der SPRIND vielfältige Instrumente zur Verfügung. Die SPRIND nutzt verschiedene Finanzierungs- und Förderformen, zum Beispiel Validierungsaufträge, Beteiligungen, Mezzanine-Finanzierungen oder Zuwendungen. Die SPRIND setzt die verschiedenen Instrumente gezielt ein, um Projekte mit Sprunginnovationspotential möglichst passgenau, flexibel und unbürokratisch zu unterstützen, um sie letztlich in meist privatwirtschaftliche Finanzierungen zu überführen. Bei Beteiligungen und Mezzanine-Finanzierungen müssen 30 Prozent der Finanzierungsrunde von unabhängigen privaten Kapitalgeber:innen investiert werden.

Wie wählt die SPRIND Co-Investor:innen aus?

Grundsätzlich entscheiden die Innovator:innen bzw. Unternehmen eigenständig über die Co-Investor:innen. Die SPRIND kann als Pari-passu-Investor im beihilferechtlich zugelassenen Rahmen agieren, sollte nicht ausreichend privatwirtschaftliches Kapital zur Verfügung stehen oder sollten die Investoren aufgrund der Schnittstelle, die SPRIND zum Staat bereitstellt, darauf bestehen.

Warum versteht sich die SPRIND als Crowding-in-Investor?

Die SPRIND zieht private Investor:innen an, statt sie zu verdrängen. Die SPRIND investiert in Projekte, die der private Markt mangels Marktreife noch nicht finanzieren würde. Auf diese Weise gewinnt das Projekt genau den Schwung, den es für den Übergang in eine kommerzielle Verwertung benötigt. Die SPRIND zieht sich typischerweise zurück, sobald die Projekte in eine private Finanzierung überführt werden können.

Was ist die Return-on-Investment-Strategie der SPRIND?

Der Return-on-Investment (ROI) der SPRIND wird insbesondere in der Wirkung bzw. im Impact gemessen, nicht ausschließlich in finanziellen Renditen. Der Fokus liegt auf der langfristigen, nachhaltigen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Das Ziel sind Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle, die neue Märkte und Industrien schaffen und das Leben der Menschen erheblich verbessern sollen. Dabei agiert die SPRIND mutig und geht Risiken ein, die rein renditeorientierte Investoren nicht aufnehmen können. Die aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen oder der Verwertung von geistigen Eigentumsrechten resultierende Einnahmen, sollen zur Hälfte den Mitteln der SPRIND zufließen, zur anderen Hälfte dem Bundeshaushalt. Alles Nähere regelt das jährliche Haushaltsgesetz.

Wie unterstützt die SPRIND das Start-up- und Venture-Capital-Ökosystem?

Die SPRIND sieht sich als Partnerin für sehr frühphasige Innovationsprojekte, die noch hohe Entwicklungsrisiken bergen. Sie überbrückt das sogenannte Tal des Todes zwischen Grundlagenforschung und Marktreife. Sie macht Start-ups für privatwirtschaftliche Investoren bereit. Die SPRIND erleichtert den Übergang zur privaten Finanzierung, indem sie frühzeitig mit privaten Kapitalgeber:innen kooperiert und Crowding-in fördert, das heißt, private Investor:innen anzieht, statt sie zu verdrängen. Die SPRIND stärkt darüber hinaus das deutsche und europäische Start-up- und Wagniskapital-Ökosystem, indem sie durch strategische Initiativen gezielt regulatorische oder systemische Hemmnisse adressiert. Dabei verfolgt sie das Ziel, dass diese Hemmnisse ausgeräumt werden, wie zum Beispiel die Erleichterung des Transfers von Intellectual Property (IP) aus Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen.

Welche Regelungen gelten für geistiges Eigentum (IP)?

Die SPRIND verfolgt das Ziel, möglichst gründerfreundlich vorzugehen. Je nach Instrument zur Innovationsförderung variieren die Regelungen für geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP). Bei den SPRIND Challenges bleibt das IP grundsätzlich bei den Teilnehmer:innen. Aus beihilferechtlichen Gründen behält die SPRIND sich jedoch regelmäßig ein unentgeltliches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Ergebnissen vor. Details können den jeweiligen Teilnahmevereinbarungen entnommen werden.

Warum wurde der Standort Leipzig gewählt?

Leipzig ist ein innovationspolitischer Leuchtturm. Wir haben uns bewusst für einen Standort in einem ostdeutschen Bundesland entschieden – ohne Abstriche bei den anderen Kriterien zu machen: Urbanität, unternehmerische Innovationskraft, Wissenschaftsorientierung und ausgezeichnete Verkehrsanbindungen waren entscheidend. Wir sind überzeugt, dass Leipzig ein attraktiver und leistungsstarker Sitz für die Agentur ist.

www.bmbf.de

Warum engagiert sich SPRIND auch im Bildungsbereich?

Die SPRIND sieht Bildung als Mutter aller Sprunginnovationen. Soziale Innovationen im Bildungsbereich sind Teil der Mission der SPRIND. Damit reagiert sie auf die wachsenden Herausforderungen, denen das Bildungssystem gegenübersteht.

Unterstützt die SPRIND auch Dual-Use-Innovationen?

Das Gemeinwohl und Gesellschaftsthemen stehen im Vordergrund bei der SPRIND. Deshalb unterstützt die SPRIND primär zivile Innovationen. Sie unterstützt zudem Dual-Use-Innovationen, die neben zivilen auch militärische Anwendungen haben können.

Wie wurde der Aufsichtsrat von SPRIND ausgewählt?

Dem Aufsichtsrat gehören neben Vertreter:innen unserer Gesellschafterin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), auch herausragende Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft an, die ihre Expertise im Bereich Innovation und Unternehmertum einbringen. Wichtig war uns ebenfalls die geschlechterparitätische Besetzung, weshalb wir sehr stolz darauf sind, dass fünf Frauen und fünf Männer der Berufung in das wichtige Gremium gefolgt sind.

Wer sitzt im Aufsichtsrat von SPRIND?

Alle Informationen zu unserem Aufsichtsgremium finden Sie im Bereich Corporate Governance.

PROJEKTEINREICHUNG

Ich kann das Einreichungsformular nicht nutzen. Kann ich dennoch einen Projektvorschlag einreichen?

Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch an projects@sprind.org schicken.

Für die Beschreibung Ihres Projektes verwenden Sie bitte unsere Leitfragen. Gerne können Sie zusätzlich dazu noch unterstützende Unterlagen einreichen.

Um Ihre Unterlagen auswerten und weiterverarbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen ein kurzes, formloses Einverständnis zu unserer Datenschutzerklärung. Um Ihr Einverständnis zu erteilen, fügen Sie bitte einfach folgenden Satz in Ihre Mail ein:

Ich/wir erkläre/n mich/uns mit der Verarbeitung meiner/unserer Daten entsprechend der Datenschutzerklärung der SPRIND GmbH mit Datum vom 10.06.2020 einverstanden.

Falls Sie Ihr Projekt nicht digital einreichen können, besteht außerdem die Möglichkeit den Vorschlag postalisch einzusenden.

Kann ich meinen Projektvorschlag auch persönlich vorstellen?

Bitte haben Sie dafür Verständnis dafür, dass wir Projekteinreichungen nur digital (per Einreichungsformular oder E-Mail) oder postalisch annehmen können. Eine persönliche Vorstellung Ihres Projekts ist leider nicht möglich. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter Projekt einreichen.

Gibt es eine Vorlage, die ich zur Gliederung meines Projektes nutzen kann oder gibt es Schwerpunkte die besonders hervorzuheben sind?

Für die Beschreibung Ihres Projektes verwenden Sie bitte die von uns zusammengestellten Leitfragen. Diese finden Sie auch im Einreichungsformular. So ermöglichen Sie es uns, das Sprunginnovationspotenzial Ihres Projektes bestmöglich einzuschätzen. Gerne können Sie zusätzlich dazu noch unterstützende Unterlagen einreichen.

Welchen Umfang bzw. welche inhaltliche Tiefe sollte meine Ideenskizze aufweisen?

Um uns einen Einblick in Ihr Projekt zu geben und somit die gründliche Analyse und anschließende Bewertung des Projektes zu erleichtern, bitten wir Sie die Leitfragen im Einreichungsformular möglichst detailliert zu beantworten. Gerne können Sie uns auch weitere Unterlagen zusenden, z.B. Ihr Pitch-Deck, Bilder zum Projekt oder ein Patent.

Ich habe meine Idee noch nicht patentiert. Wie ist in diesem Fall bei der Einreichung vorzugehen?

Sie benötigen kein Patent, um Ihr Projekt bei uns einzureichen. Falls jedoch ein Patent vorliegt, können Sie dieses gerne mitsenden oder die Patentnummer in der Einreichung vermerken.

Wir räumen der Vertraulichkeit Ihrer Daten die höchste Priorität ein. Bei SPRIND unterliegen daher alle Mitarbeiter:innen oder gegebenenfalls hinzugezogene Expert:innen einer Geheimhaltungsvereinbarung.

Welche Art von Person/Institution darf ein Projekt einreichen?

Jede Art von Einrichtung ist antragsberechtigt. Daher dürfen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen, Forschungszentren, einzelne Forscher oder Universitäten ein Projekt einreichen.

Ist es möglich, dass die Projekteinreichung nicht von einer Person allein, sondern von einem Konsortium erfolgt?

Projekte können sowohl von einzelnen Antragsteller:innen als auch von einem Konsortium eingereicht werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass ein:e Ansprechpartner:in für Rückfragen der Analyst:innen angegeben ist.

Kann ich mein Projekt für eine Ersteinschätzung via E-Mail bei Ihnen vorstellen, ohne das Projekt direkt einzureichen?

Aufgrund der zahlreichen Projekteinreichungen und mit Blick auf die Chancengleichheit, ist eine Ersteinschätzung zu Ihrem Projekt nicht möglich. Wir bitten Sie daher Ihr Projekt über das Einreichungsformular vollständig mit Angabe aller gefragten Informationen einzureichen.

Ist es möglich bei meiner Einreichung nachträglich Ergänzungen vorzunehmen oder eine aktualisierte Version nachzureichen?

Sie können Ihre Einreichung jederzeit ergänzen. Möchten Sie zum Beispiel neue Erkenntnisse oder Dokumente hinzufügen, schicken Sie diese bitte an projects@sprind.org.

Möchten Sie Ihre Einreichung gänzlich überarbeiten, füllen Sie hierfür das Einreichungsformular erneut aus und benachrichtigen Sie uns bitte über projects@sprind.org über die aktualisierte Einreichung.

Kann man bei der SPRIND erneut ein Projekt einreichen, wenn es bereits abgelehnt wurde?

Ja, man kann jederzeit ein Projekt bei der SPRIND über die SPRIND-Webseite einreichen. Falls ein Projekt nach einer Ablehnung weiterentwickelt wurde, kann es erneut eingereicht werden. Dabei sollte möglichst dargestellt werden, welche Fortschritte seit der letzten Einreichung erzielt wurden.

Wie wird ein Projekt ausgewählt?

Die Projekte, die wir umsetzen wollen, werden im Mehraugenprinzip von Expert:innen ausgewählt. Wir sind bei der Wahl unserer Themenfelder offen, solange sie zivilen Zwecken dienen.

Details zum Auswahlverfahren finden Sie unter Projekt einreichen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?

Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach erfassen wir Ihre Projekteinreichung und beginnen mit der Analyse. Anschließend werden alle Projekte von unseren Expert:innen bewertet. Das gesamte Auswahlverfahren dauert aktuell ca. 12 Wochen.

Woher weiß ich wo mein Projekt gerade steht?

Den aktuellen Stand Ihres Projektes können Sie jederzeit per E-Mail an projectsätsprind.org abfragen.

Wie viele der eingereichten Projekte erhalten Unterstützung von SPRIND?

Es liegt in der Natur von Sprunginnovationen, dass sie sehr selten und darüber hinaus schwierig zu prognostizieren sind. Daher unterstützen wir nur einen kleinen Anteil der eingereichten Projekte, momentan ca. 2 %.

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SprinD GmbH, Lagerhofstr. 4, 04103 Leipzig, info@sprind.org