Die SPRIND GmbH ist bemĂŒht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugĂ€nglich zu machen.
Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr https://www.sprind.org und alle enthaltenen Unterseiten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 AbsÀtze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Auf der Webseite gibt es Videoinhalte, die keine Audiodeskription oder anderweitige textbasierte Alternativen wie Transkripte anbieten. Dieser Umstand gilt fĂŒr alle zum Zeitpunkt der Erstellung dieser ErklĂ€rung produzierten Videos.
Bei in Zukunft produzierten Videos wird das Angebot einer Transkript-Version des Videos oder die Möglichkeit einer Audiodeskription berĂŒcksichtigt.
Texte auf Bildern haben keinen stetig ausreichenden Kontrast. Eine Behebung dieser Probleme ist in Planung.
Bei manchen Videos haben die Open Captions keinen stetig ausreichenden Kontrast. Bei in Zukunft produzierten Videos wird der Textkontrast der Open Captions berĂŒcksichtigt.
Die auf der Seite angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Eine Behebung dieser Probleme wird fĂŒr zukĂŒnftige PDFs berĂŒcksichtigt.
Als Alternative bieten wir neben PDF-Dateien auch reine Textdateien (.txt) fĂŒr die Dokumente an.
Diese ErklÀrung wurde am 25.06.2021 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch entwicklungsbegleitende ĂberprĂŒfung. Diese ErklĂ€rung basiert auf dem Entwicklungsstand vom 25.06.2021
Wenn Ihnen MÀngel zur Barrierefreiheit an https://www.sprind.org auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@sprind.org
Wir werden versuchen, die mitgeteilten MĂ€ngel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugĂ€ngliche Informationen in barrierefreier Form zur VerfĂŒgung zu stellen.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine auĂergerichtliche Streitbeilegung zu unterstĂŒtzen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.